Reference:DEU Gemeinsame Empfehlungen - zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeits-studien 15-Dec-2022 2.4: Difference between revisions
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2.4. Ănderungsanzeigen nach § 67 Absatz 6 AMG | |||
Da sich die Anzeigepflicht nach § 67 Absatz 6 Satz 1 AMG auf das âDurchfĂŒhrenâ von Untersuchungen bezieht, sind auch wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung vorgenommene Ănderungen von Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der zustĂ€ndigen Bundesoberbehörde zu melden. Ebenso sind Ănderungen der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der DurchfĂŒhrung der Studie der Bundesoberbehörde unmittelbar mitzuteilen. Ănderungsanzeigen erfolgen - wie in Kapitel 2.2.1. beschrieben - mittels eines elektronischen Anzeigeformulars. | Da sich die Anzeigepflicht nach § 67 Absatz 6 Satz 1 AMG auf das âDurchfĂŒhrenâ von Untersuchungen bezieht, sind auch wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung vorgenommene Ănderungen von Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der zustĂ€ndigen Bundesoberbehörde zu melden. Ebenso sind Ănderungen der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der DurchfĂŒhrung der Studie der Bundesoberbehörde unmittelbar mitzuteilen. Ănderungsanzeigen erfolgen - wie in Kapitel 2.2.1. beschrieben - mittels eines elektronischen Anzeigeformulars. | ||
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Dabei sollte eine Reinversion des geĂ€nderten Beobachtungsplans und eine Version im Ănderungsmodus vorgelegt werden. Zur Kommentierung der relevanten Ănderungen kann das Feld fĂŒr Bemerkungen im Anzeigeformular verwendet werden. | Dabei sollte eine Reinversion des geĂ€nderten Beobachtungsplans und eine Version im Ănderungsmodus vorgelegt werden. Zur Kommentierung der relevanten Ănderungen kann das Feld fĂŒr Bemerkungen im Anzeigeformular verwendet werden. | ||
Ănderungsanzeigen sollten unter Angabe der mitgeteilten NIS-Nummer erfolgen. Entsprechende NIS-Nummern werden durch die zustĂ€ndige Bundesoberbehörde bei Erstanzeige als interne Nummern vergeben und dem Anzeigenden mitgeteilt. | Ănderungsanzeigen sollten unter Angabe der mitgeteilten NIS-Nummer erfolgen. Entsprechende NIS-Nummern werden durch die zustĂ€ndige Bundesoberbehörde bei Erstanzeige als interne Nummern vergeben und dem Anzeigenden mitgeteilt. | ||
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Latest revision as of 13:50, 16 July 2026
| Document information | |
|---|---|
| Reference | DEU Gemeinsame Empfehlungen - zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeits-studien 15-Dec-2022 |
| Validity area | DEU |
| Scope(s) | NIS |
| Document name | Gemeinsame Empfehlungen - zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeits-studien |
| Version / Revision | 15-Dec-2022 |
| Status | Current |
| Document type | Official recommendation |
| Language(s) | DE |
| Description | Gemeinsame Empfehlungen des Bundesinstituts fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen nach § 67 Absatz 6 Arzneimittelgesetz und zur Anzeige von nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsstudien nach § 63f Arzneimittelgesetz |
| Official source | Official link |
| Restricted access | No |
| Submitted by | Florian Adragna |
| Contributors | |
| Reference Details | |
|---|---|
| Module | Module 4 â Unit 4.4.0 |
| Scope | NIS |
| Document part | 2.4 |
| Language | DE |
| Original entry by | Florian Adragna |
| Contributors | |
| Tags | Amendment, Non-interventional study, Competent authority |
Content
2.4. Ănderungsanzeigen nach § 67 Absatz 6 AMG Da sich die Anzeigepflicht nach § 67 Absatz 6 Satz 1 AMG auf das âDurchfĂŒhrenâ von Untersuchungen bezieht, sind auch wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung vorgenommene Ănderungen von Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der zustĂ€ndigen Bundesoberbehörde zu melden. Ebenso sind Ănderungen der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der DurchfĂŒhrung der Studie der Bundesoberbehörde unmittelbar mitzuteilen. Ănderungsanzeigen erfolgen - wie in Kapitel 2.2.1. beschrieben - mittels eines elektronischen Anzeigeformulars.
Bei Ănderungen des Beobachtungsplans genĂŒgt die Anzeige wesentlicher Ănderungen. Darunter sind solche Ănderungen zu verstehen, die geeignet sind, die Studienresultate oder deren Auslegung zu beeinflussen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Ănderung von primĂ€ren oder sekundĂ€ren ZielgröĂen bzw. Endpunkten, Ănderungen der Studienpopulation oder wesentliche Ănderung der StudiengröĂe (ca. +/- 10% der Anzahl der Patienten), Ănderungen der Definitionen von HauptexpositionsgröĂen und von StörgröĂen oder Ănderungen des statistischen Analyseplans. Es ist zu beachten, dass durch die Ănderung des Beobachtungsplans der nichtinterventionelle Charakter der Studie nicht verletzt werden darf. [...] Dabei sollte eine Reinversion des geĂ€nderten Beobachtungsplans und eine Version im Ănderungsmodus vorgelegt werden. Zur Kommentierung der relevanten Ănderungen kann das Feld fĂŒr Bemerkungen im Anzeigeformular verwendet werden. Ănderungsanzeigen sollten unter Angabe der mitgeteilten NIS-Nummer erfolgen. Entsprechende NIS-Nummern werden durch die zustĂ€ndige Bundesoberbehörde bei Erstanzeige als interne Nummern vergeben und dem Anzeigenden mitgeteilt.