Personal tools

Sponsorname

Your company could advertise here

www.fla-consulting.eu

Reference:DEU Gemeinsame Empfehlungen - zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeits-studien 15-Dec-2022 2.4

From GxPlex

Revision as of 12:56, 16 July 2026 by GxPlexBot (talk | contribs) (Migrate to Template:ReferenceData for PageForms (GxPlexBot))
Jump to: navigation, search



Document information
Reference DEU Gemeinsame Empfehlungen - zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeits-studien 15-Dec-2022
Validity area DEU
Scope(s) NIS
Document name Gemeinsame Empfehlungen - zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeits-studien
Version / Revision 15-Dec-2022
Status Current
Document type Official recommendation
Language(s) DE
Description Gemeinsame Empfehlungen des Bundesinstituts fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen nach § 67 Absatz 6 Arzneimittelgesetz und zur Anzeige von nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsstudien nach § 63f Arzneimittelgesetz
Official source Official link
Restricted access No
Submitted by Florian Adragna
Contributors


Reference Details
Module Module 4 — Unit 4.4.0
Scope NIS
Document part 2.4
Language DE
Original entry by Florian Adragna
Contributors
Tags Amendment, Non-interventional study, Competent authority

Content

2.4. Änderungsanzeigen nach § 67 Absatz 6 AMG Da sich die Anzeigepflicht nach § 67 Absatz 6 Satz 1 AMG auf das „DurchfĂŒhren“ von Untersuchungen bezieht, sind auch wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung vorgenommene Änderungen von Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der zustĂ€ndigen Bundesoberbehörde zu melden. Ebenso sind Änderungen der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der DurchfĂŒhrung der Studie der Bundesoberbehörde unmittelbar mitzuteilen. Änderungsanzeigen erfolgen - wie in Kapitel 2.2.1. beschrieben - mittels eines elektronischen Anzeigeformulars.

Bei Änderungen des Beobachtungsplans genĂŒgt die Anzeige wesentlicher Änderungen. Darunter sind solche Änderungen zu verstehen, die geeignet sind, die Studienresultate oder deren Auslegung zu beeinflussen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Änderung von primĂ€ren oder sekundĂ€ren ZielgrĂ¶ĂŸen bzw. Endpunkten, Änderungen der Studienpopulation oder wesentliche Änderung der StudiengrĂ¶ĂŸe (ca. +/- 10% der Anzahl der Patienten), Änderungen der Definitionen von HauptexpositionsgrĂ¶ĂŸen und von StörgrĂ¶ĂŸen oder Änderungen des statistischen Analyseplans. Es ist zu beachten, dass durch die Änderung des Beobachtungsplans der nichtinterventionelle Charakter der Studie nicht verletzt werden darf. [...] Dabei sollte eine Reinversion des geĂ€nderten Beobachtungsplans und eine Version im Änderungsmodus vorgelegt werden. Zur Kommentierung der relevanten Änderungen kann das Feld fĂŒr Bemerkungen im Anzeigeformular verwendet werden. Änderungsanzeigen sollten unter Angabe der mitgeteilten NIS-Nummer erfolgen. Entsprechende NIS-Nummern werden durch die zustĂ€ndige Bundesoberbehörde bei Erstanzeige als interne Nummern vergeben und dem Anzeigenden mitgeteilt.