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Reference:AUT FAQ - COVID-19 Studien 15-Mar-2021 -

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Document information
Reference AUT FAQ - COVID-19 Studien 15-Mar-2021
Validity area AUT
Scope(s) G
Document name FAQ - COVID-19 Studien
Version / Revision 15-Mar-2021
Status Superseded / Invalid
Document type Information from official body
Language(s) DE
Description Nationale Regelung zum Quelldatenvergleich aus der Ferne (remote SDV)
Official source Official link
Restricted access No
Submitted by Florian Adragna
Contributors


Reference Details
Module Module 4 — Unit 4.3.4
Scope G
Document part -
Language DE
Original entry by Florian Adragna
Contributors
Tags Remote SDV, Source data verification, BASG, Source documents

Content

Nationale Regelung zum Quelldatenvergleich aus der Ferne (remote SDV)

Auch nach der Aktualisierung der Empfehlungen auf europĂ€ischer Ebene gehört Österreich weiter zu jenen Staaten, die einem Quelldatenvergleich ausder Ferne (Remote Source Data Verifi cation/SDV) kritisch gegenĂŒberstehen. FĂŒr diese Vorgangsweise gibt es nicht ausreichend Erfahrung, und auch dieRemotenotwendigen technischen Voraussetzungen sind nocht wenig etabliert. PrimĂ€res Ziel ist es, QualitĂ€tssicherung unter Einhaltung des Datenschutzes zugewĂ€hrleisten und gleichzeitig die PrĂŒfzentren in Pandemiezeiten nicht noch zusĂ€tzlich zu belasten. Außerdem ist in Österreich der Zutritt fĂŒr Monitorezu PrĂŒfzentren möglich. Die Regeln fĂŒr Quelldatenvergleich aus der Ferne werden daher wie folgt angepasst: Remote SDV ist möglich fĂŒr:Klinische PrĂŒfungen, die Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von COVID-19 und seinen Folgeerkrankungen untersuchen Pivotale Klinische PrĂŒfungen (Phase III) fĂŒr schwerwiegende Erkrankungen Situationen, wo ohne Remote SDV eine GefĂ€hrdung fĂŒr die Studienteilnehmer oder die IntegritĂ€t der Studiendaten bestehtRemote Die EinfĂŒhrung von Remote SDV benötigt immer ein substantielles Amendment, das von der Behörde zu genehmigen ist. Auf diese EinfĂŒhrung istRemotebereits im Anschreiben hinzuweisen. In diesem Amendment sind neben der BegrĂŒndung fĂŒr Remote SDV und einer Nutzen/RisikoabschĂ€tzung die in Annex I der EU Leitlinie erwĂ€hntenRemoteUnterlagen vorzulegen u.a. Details zum Remote SDV Prozess und eine Zustimmung der PrĂŒfzentren. Ein allgemeiner Hinweis fĂŒr eine EinfĂŒhrung nachRemoteBedarf ist nicht zulĂ€ssig.